Deine Fahrschule
in Hamburg, Hollenstedt, Tostedt & Seevetal
BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION
Voraussetzung für Berufskraftfahrer mit gewerblichen Fahrten im Personen- und Güterverkehr.
BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION
. . . gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
WAS IST DIE BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION?
Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung, die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss.
Personen, die einen Lkw- oder Bus-Führerschein (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C /CE oder D/DE) erwerben möchten, müssen zusätzlich zur Fahrprüfung den Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ nachweisen, die durch die Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen wird.
Um die „Schlüsselzahl 95“ und somit die Berechtigung zum gewerblichen Fahren im Güter- oder Personenverkehr zu erhalten, muss erfolgreich an der beschleunigten Grundqualifikation teilgenommen werden.
Es ist eine erforderliche Voraussetzung, die wir zusammen mit dir erfolgreich abschließen möchten!
INFOS ZUM ABLAUF
SCHRITT #1
Voraussetzungen
Einstieg als Bus, LKW-Fahrer, Berufsanfänger, Quereinsteiger oder Umsteiger im gewerblichen Personen- und Güterverkehr
SCHRITT #2
Grundlage
Ausbildung gemäß des Berufskraftfahrer - Qualifikationsgesetzes (BKrFQG)
SCHRITT #3
Unterricht
- 130 Stunden à 60 Minuten Unterricht und davon 95 Stunden Basiswissen und 35 Stunden klassenspezifisches Wissen.
- 10 Stunden à 60 Minuten fahrpraktische Ausbildung
SCHRITT #4
Prüfung
90 Minuten Abschlussprüfung der IHK (Schlüsselzahl 95 im Führerschein nach erfolgreichem bestehen!)
VORAUSSETZUNGEN
. . . gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
NÄCHSTE TERMINE
11.08.25 - 12.09.25 Harburg
UHRZEITEN
Die genauen Unterrichtszeiten erfahrt ihr bei uns im Büro.
FRAGEN ÜBER FRAGEN
© 2025 ACADEMY Intensivfahrschule Nordheide GmbH
NOCH FRAGEN? KEIN PROBLEM!
Lass uns einfach unten deine Kontaktdaten da und wir setzen uns ganz unkompliziert und unverbindlich mit dir in Verbindung.